Gesetzliche Betreuung

Der BRK-Betreuungsverein Lichtenfels

 

Die gesetzliche Betreuung gemäß § 1896 BGB ist eine vom örtlichen Gericht angeordnete, zeitlich begrenzte, gesetzliche Vertretung. Sie kommt in Frage, wenn ein volljähriger Mensch nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Neben ehrenamtlichen Betreuern/innen und Berufsbetreuern/innen übernimmt auch unser BRK-Betreuungsverein diese Aufgabe. 

In unserem BRK-Kreisverband beschäftigen wir als Vereinsbetreuer/innen ausschließlich Fachpersonal. Unsere Mitarbeiter/innen führen eigenständig Betreuungen nach den gesetzlichen Grundlagen und legen dabei in jedem Einzelfall besonderes Augenmerk darauf, die Ressourcen ihrer betreuten Menschen optimal zu nutzen und zu fördern. Besonders wichtig ist unseren Mitarbeiter/innen der regelmäßige, individuelle und persönliche Kontakt zu unseren Betreuten.