Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach §43 SGB VIII

Mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) am 1. August 2005 wurde die Kindertagespflege in Bayern in die gesetzliche Förderung aufgenommen

Damit ist die Kindertagespflege auch förderrechtlich als unverzichtbare und gleichrangige Säule des Betreuungs- und Bildungsangebots in Bayern anerkannt.

Kindertagespflege findet überwiegend im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Im Jahr 2005 wurde in Bayern die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Tagespflege auch in anderen geeigneten Räumen stattfinden kann.

Ein zentrales Qualitätsmerkmal der Kindertagespflege ist die hohe Bindungsqualität, die durch die enge Beziehung zwischen Tagesmutter oder Tagesvater und dem Tageskind entsteht. Anders als in Kindertageseinrichtungen hat das Tagespflegekind eine feste Bezugsperson.

Der angebotene Qualifizierungskurs ermöglicht es auch Personen, die nicht bereits über eine berufliche Qualifikation zur Betreuung von Kindern verfügen, dieses Qualitätsmerkmal einzuhalten.


Was Sie vor Teilnahme am Qualifizierungskurs beachten sollten:

Zentraler Ansprechpartner für alle Tagespflegepersonen ist der jeweilige Fachdienst Kindertagespflege der Landkreise / Städte am Landratsamt / Bürgeramt. Er berät Sie zu folgenden Themen:

 

  • Wo möchten Sie die Tagespflege durchführen? Zu Hause oder in fremden Räumlichkeiten?
  • Wie möchten Sie tätig werden? Freiberuflich oder werden Sie bei einem Träger angestellt?
  • Wollen Sie alleine oder mit einer anderen Tagespflegeperson zusammenarbeiten?
  • Welche räumlichen Voraussetzungen müssen beachtet werden?
  • Wie wird die gesundheitliche Eignung festgestellt?
  • Welches Führungszeugnis wird benötigt?
  • Was verdienen Tagespflegepersonen?
  • Tagespflege 2000

Viele Punkte, gerade die räumlichen Voraussetzungen, können unkompliziert und unverbindlich bei einem Hausbesuch erläutert werden.


Ausbildungsinhalte und -Ablauf

 


Weitere Informationen

 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Festgestellte fachliche und gesundheitliche Eignung durch den Fachdienst Kindertagespflege
  • Keine Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis

Durchführungsart:

Der Kurs findet im Blended- Learning Verfahren statt. Alle Materialien werden über unsere Online- Plattform bereitgestellt. Die Kurstermine finden teilweise in Präsenz und teilweise online statt (Bitte Markierung t/t beachten).

Prüfungsmodalitäten:

  • Erstellung eines Tagespflegekonzeptes oder Beteiligungskonzeptes bei Tagespflege 2000 – Abgabe: 08.06.24
  • Kolloquium 21.06.24 nach Gruppeneinteilung

Kosten:

  • Grundkurs & Aufbaukurs I je 112,50 €
  • Aufbaukurs II & III je 150,00 €

GESAMT 525,00 €

  • EH- Kurs 55,00 € bei Teilnahme
  • Pro Block werden zusätzlich 10,00 Euro für Heiß- und Kaltgetränke berechnet